Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.
Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben.
Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt.
Überschreitungen der erlaubten Mengen um bis zu 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auf den Besitz größerer Mengen steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Erwachsene dürfen Cannabissamen für den privaten Eigenanbau aus EU-Mitgliedsstaaten einführen oder online bestellen.
top of page
bottom of page
Comentarios