top of page

Eigenbedarf und Eigenanbau: Welche Regelungen gelten?


  • Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.

  • Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben.

  • Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt.

  • Ãœberschreitungen der erlaubten Mengen um bis zu 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auf den Besitz größerer Mengen steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

  • Erwachsene dürfen Cannabissamen für den privaten Eigenanbau aus EU-Mitgliedsstaaten einführen oder online bestellen.

19 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comentarios

Obtuvo 0 de 5 estrellas.
Aún no hay calificaciones

Agrega una calificación
bottom of page